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Pferderecht Fürth
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwältin Mönius
Unter „Pferderecht" versteht man sämtliche rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit dem Kauf, der Haltung, der Nutzung und der Zucht von Pferden. Eine Einordnung des Pferderechts ist gesetzlich nicht definierter.
In der Regel werden im Pferderecht zivilrechtliche Ansprüche behandelt, wie beispielsweise:
• Gewährleistung bei Sachmängeln beim Pferdekauf
• Haftung des Tierarztes
• Haftung des Hufschmieds
• Schadensersatz aus der Tierhaltung
Weiterhin sind sämtliche Verträge rund um den Pferdesport betroffen:
• Berittverträge
• Einstellungsverträge (Boxenmiete)
• Pachtverträge für Reitanlagen, Weiden, etc.
Öffentlich-rechtliche Fragestellungen
Es können aber auch öffentlich-rechtliche Fragestellungen betroffen sein, wie bei der baurechtlichen Genehmigung von Reitanlagen oder Reitställen oder bei der ordnungrechtlichen Lagerung von Pferdemist oder dessen Entsorgung.