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Pferderecht Fürth

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwältin Mönius

Unter „Pferderecht" versteht man sämtliche rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit dem Kauf, der Haltung, der Nutzung und der Zucht von Pferden. Eine Einordnung des Pferderechts ist gesetzlich nicht definierter.

In der Regel werden im Pferderecht zivilrechtliche Ansprüche behandelt, wie beispielsweise:

Gewährleistung bei Sachmängeln beim Pferdekauf

Haftung des Tierarztes

Haftung des Hufschmieds

Schadensersatz aus der Tierhaltung

Weiterhin sind sämtliche Verträge rund um den Pferdesport betroffen:

Berittverträge

Einstellungsverträge (Boxenmiete)

Pachtverträge für Reitanlagen, Weiden, etc.

Öffentlich-rechtliche Fragestellungen

Es können aber auch öffentlich-rechtliche Fragestellungen betroffen sein, wie bei der baurechtlichen Genehmigung von Reitanlagen oder Reitställen oder bei der ordnungrechtlichen Lagerung von Pferdemist oder dessen Entsorgung.